KIT

Alarmierung

Wer kann das KIT anfordern?

Das Kriseninterventionsteam (KIT) ist Bestandteil des Rettungsdienstes und kann von jeder Einsatzkraft aus dem Bereich, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Feuerwehr und Polizei zur Unterstützung vor Ort angefordert werden. Eine Anforderung durch direkt betroffene Privatpersonen ist nicht vorgesehen.

Wie wird das KIT alarmiert?

Das KIT Traunstein kann über die Integrierte Leitstelle Traunstein (ILS) angefordert werden. Der Alarm erfolgt per Funkmeldeempfänger (FME) oder Diensthandy.

Wann kann ich das KIT anfordern?

Die Krisenintervention im Rettungsdienst für den Landkreis Traunstein ist rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr einsatzbereit. Zu jeder Tages- und Nachtzeit steht ein qualifiziertes Team aus zwei Helfern bereit, um in akuten Situationen Beistand zu leisten.
Die Alarmierung erfolgt über die Integrierte Leitstelle Traunstein (ILS). Das KIT kann von Einsatzkräften aus den Bereichen Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei angefordert werden. Eine direkte Anforderung durch Privatpersonen ist nicht vorgesehen.

Einsatzindikationen:

Reanimation oder Todesfall unter besonderen Umständen
- in der Öffentlichkeit
- bei Vereinsamung oder Verwirrung der Hinterbliebenen etc.
Massive Gewalterfahrung
- Überfall / Banküberfall
- Geiselnahme
- sexuelle Traumatisierung (ohne Täter – Opferbeziehung)
- Gewalterfahrung (ohne Täter – Opferbeziehung)
Schwere Verkehrs-, Schienen- oder Arbeitsunfälle
- Betreuung von Unfallverursachern, Augen – und Ohrenzeugen und Ersthelfern
- Betreuung von Lokführern der Deutschen Bahn AG und anderen unmittelbar Betroffenen, z.B. Augen- oder Ohrenzeugen
- Brände mit Schwerverletzten, Toten oder bei Evakuierung
Selbsttötung/Suizid oder Suizidversuch
schwere Verletzung oder Tod eines Kindes, z.B. Verdacht auf plötzlichen Säuglingstod oder Unfalltod.
Überbringen einer Todesnachricht an Angehörige und Hinterbliebene in enger Zusammenarbeit mit der Polizei.

Gibt es Kontraindikationen für den Einsatz des KIT?

Um Missverständnissen vorzubeugen: Das KIT betreut keine Personen:

  • die an einer Suchtkrankheit leiden
  • die akut suizidgefährdet sind
  • die an einer psychischen Erkrankung leiden
  • die medikamentös ruhiggestellt wurden

 
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